auf dieser Seite benutzte Finanzbegriffe einfach erklärt

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Begriff Definition
Abberufungsverfügung

Die Abberufungsverfügung ist eine von vielen Arten, Personen aus ihrer aktuellen Stellung oder ihrem aktuellen Amt zu entlassen.

Aberdepot
Abfertigungsgeld

Noch in vielen Ländern vor allem der Dritten Welt wird das Abfertigungsgeld als eine Art der Zahlung eingesetzt. Werden Fracht- bzw. Versandgüter be- oder entladen, so wird es dem Frachtführer in Rechnung gestellt. Je höher das Abfertigungsgeld ist, desto wird man bedient.

Abfindung

Abfindungen werden im deutschsprachigen Rechtsraum Einmalzahlungen zur Abgeltung von Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen genannt. Sie kommen in allen Dauerschuldverhältnissen vor, vor allem aber in Pacht- und Mietverhältnissen, Dienstverhältnissen (vor allem von Geschäftsführern einer GmbH oder Vorstandsmitgliedern einer AG) und Arbeitsverhältnissen (als Ausgleichszahlung des kündigenden Vertragsgegners zur Abgeltung der Prozessrisiken). Gesetzlich geregelt ist (von Ausnahmen im Arbeitsrecht abgesehen) nur der Handelsvertreterausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB (bei Kündigung durch den Unternehmer), der Verdienstausfallschäden (nach Beendigung des Vertragsverhältnisses) ausgleichen soll.

Abfindungsgeld

siehe Abfindung

Abfragegebühr

Kosten, die einem Kunden berechnet werden, um bestimmte Abfragen bei gewissen Unternehmen oder Einrichtungen zu tätigen.z. B. Schufa oder Adressauskünfte.

Abgeld

Eine andere Bezeichnung für Abschlag (Disagio) ist das Abgeld. Es findet in vielen Bereichen der Finanzwelt Anwendung.Vor allem in den Bereichen Wertpapier und Kredit.

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer löst die Kapitalertragssteuer ab, wobei der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer weiterhin erhalten bleiben. Seit dem 01. Januar 2009 sind ein pauschaler Steuersatz als Quellensteuer, auf alle Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Erträge aus Fonds etc.) und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren zu zahlen. Zu den Ausnahmen, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, zählen beispielsweise,Anteile an Kapitalgesellschaften (min. 1 Prozent innerhalb der letzten 5 Jahre), Zinserträge aus Bankguthaben etc. im Rahmen einer gewerblichen Betätigung usw. Der Steuersatz für die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent. Zieht man den Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer) und ggf. die Kirchensteuer hinzu, so kommt man auf einem maximalen Satz von 28 Prozent.

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